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Versicherung

Aus Photovoltaik Wiki

Die Photovoltaikversicherung für netzgekoppelte PV-Anlagen

Die moderne Photovoltaikversicherung basiert auf den Allgemeine Bedingungen zu Elektronikversicherung (ABE) welche die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden. Besondere Vereinbarungen, Besondere Bedingungen und Klauseln, welche auch gleichzeitig angewandt werden können, spezifizieren den Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen.

Die Photovoltaikversicherung nach ABE ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Das Prinzip ist recht einfach, denn es ist alles das versichert, was nicht durch die geltenden Bedingungen oder durch die Antragstellung ausgeschlossen ist. Daher ist es enorm wichtig, zu wissen, welche Schäden standardmäßig nicht versichert sind. Keine Entschädigung wird geleistet, bei Schäden

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten;
  • durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand;
  • durch Innere Unruhen;
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
  • durch Erdbeben;
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten;
  • durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
  • durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste; der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war;
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.

Die vorab genannten Ausschlüsse sind allgemein gängig. Es gibt jedoch einige wenige Anbieter die z. B. Schäden aufgrund innerer Unruhen oder Erdbeben mitversichern. Auch das wird in den Besonderen Vereinbarungen, Besondere Bedingungen oder Klauseln geregelt. In diesen kann grundsätzlich einschränkend, ausschließend oder erweiternd spezifiziert werden.

Im Umkehrschluss sind demnach versichert, Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;

Zu beachten ist das Wort insbesondere! Die vorab genannte Liste der versicherten Sachschäden ist dadurch nicht abschließend und weitere Gefahren sind versichert, insoweit keine Zuordnung zu den "Ausschlüssen" bzw. "nicht versicherten Schäden" vorzufinden ist. Somit sind auch Schäden wie Tierverbiss, Hagel, Vandalismus etc. mitversichert - selbst dann, wenn diese nicht expezit genannt sind.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel über alle Bestandteile der Photovoltaikanlage, die für einen ordentlichen Betrieb erforderlich sind. Dazu gehören:

  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Hausverteilerkästen
  • Modultragkonstruktionen
  • Montageset
  • Solarmodule
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Wechselrichter
  • elektronische Leistungsanzeigetafeln

Es ist immer eine Überprüfung der Versicherten Sachen zu empfehlen. Manche Versicherer geben eine in sich abgeschlossene Liste heraus, was zur Folge hat, dass nur genannte Sachen (Bestandteile der PV-Anlage) versichert sind.

Zusätzliche Leistungen der Photovoltaikversicherung sind Entschädigungen auf Erstes Risiko für

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Erd-, Pflaster-, Stemm- u. Maurerarbeiten
  • Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht

Welche Entschädigungshöhen vom Versicherer übernommen werden, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Eine gesonderte Beitragsberechnung erfolgt nicht. Eine derzeit gängige Höhe der Versicherungssumme auf erste Risiko beträgt 20.000 EUR je Position.

Nahezu alle Photovoltaikversicherungen beinhalten eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) in Höhe von 0 bis 500 EUR je Schadenfall. Für kleinere PV-Anlagen bis 10 kWp ist eine Selbstbeteiligung von 0 bis 100,- EUR (auch in Form einer Integralfranchise) aufgrund des Kokurenzkampfes unter den Versicherern, als normal einzustufen.

Kann die versicherte Photovoltaikanlage aufgrund eines vorausgegangenen und versicherten Sachschadens keinen Strom einspeisen, greift die vereinbarte Ertragsausfallversicherung. Diese ist bei Versicherungen für kleinere Anlagen direkt mit einkalkuliert und wird nicht gesondert mit einem Beitrag belegt. Ab wann und in welcher Höhe eine Leistung gezahlt wird, regeln je nach Versicherungsgesellschaft die Besondere Bedingungen, Besondere Vereinbarungen oder Klauseln. Die gängigste Regelung ist die Karenzzeit (Wartezeit), welche die Selbstbeteiligung in Euro ersetzt. Diese besagt, dass z. B. nach dem ersten oder zweiten Tag des Anlagenausfalles eine Ausfallentschädigung gezahlt wird. Die Höhe der Tages-Ausfallentschädigung orientiert sich bei einer Vielzahl von Photovoltaikversicherungen, an der Anlagenleistung (kWp) und der Jahreszeit des Ausfalles.

Ein neuer Baustein der Photovoltaikversicherung ist die Minderertrag-Versicherung der Condor Versicherung. Versichert ist z. B. der Minderertrag, welcher auf eine verminderte Sonneneinstrahlung zurückzuführen ist. Der Versicherer leistet eine Ausgleichszahlung in Höhe von max. 45 %, sofern der prognostizierte Jahresertrag (EUR) unter 90 % ausläuft.

Die Prämienberechnung erfolgt, je nach Anbieter der Photovoltaikversicherung, auf Basis des Photovoltaikanlagen-Kaufpreises ohne Rabatte (zzgl. Montagekosten, einschließlich Frachtkosten und Zöllen), dem Installationsort, der kWp-Leistung (Kilowatt-Peak), der Bauartklasse sowie der Nutzungsart des Gebäudes oder des Grundstückes.

Bei Antragstellung ist zu beachten, dass die Photovoltaikversicherer unterschiedliche Anforderungen haben. Folgend sind einige dieser Anforderungen aufgeführt:

  • nur mit Zuschlag oder nicht versicherbar sind Flachdachanlagen unter 3 m Höhe
  • Einschränkung, Ausschluss oder höherer Selbstbehalt, wenn der Wechselrichter nicht mit einem Überspannungsschutz (Varistoren) ausgestattet sind.
  • nicht versicherbar, Ausschluss Feuerrisiko oder nur mit Prämienzuschlag sind Anlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben.
  • nicht versicherbar oder nur mit Einschränkung des Versicherungsschutzes, sind selbst montierte Photovoltaikanlagen.
  • Anlagen, die nicht nach VDE errichtet sind, sind nicht versicherbar.
  • die Photovoltaikanlage wurde gem. der DIN 1055 errichtet.
  • Selbst- oder teilweise selbst montierte Anlagen sind nur mit einer erhöhten Selbstbeteiligung zu beantragen
  • etc.

Diese Aufzählung soll lediglich einen beispielhaften und kurzen Einblick geben, was der Antragsteller einer Photovoltaikversicherung beachten muss. Vorteilhaft für den Antragsteller sind möglichst wenig Antragsfragen, denn fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass der Versicherungsschutz teilweise oder auch ganz gefährdet ist. Im Zweifelsfall ist der Kontakt mit dem Hersteller oder Errichter Ihrer Photovoltaikanlage anzuraten, da dieser die technischen Details auf Anhieb nennen kann.

Vergleiche von PV-Versicherungen können über sogenannte Vergleichsrechner (z. B. Vergleichsrechner von Photovoltaik Versicherung Vergleichen) erfolgen. Da diese Vergleichsrechner in der Regel einen günstigen Beitrag und nicht das Leistungsspektrum in den Vordergrund stellen, ist es ratsam, die einzelnen Leistungspunkte unter die Lupe zu nehmen. Hier finden Sie einen reinen Leistungsvergleich diverser Photovoltaikversicherungen.

Verfasst von Versicherungsmakler Gerd Rosanowske - Spezialanbieter für Photovoltaikversicherungen - http://www.rosa-photovoltaik.de

Stand 25.11.2009

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Diese Seite wurde zuletzt am 25. November 2009 um 11:51 Uhr geändert. - Diese Seite wurde bisher 5.178 mal abgerufen. - Impressum - Über Photovoltaik Wiki